Auf einen Blick
- Die gesetzliche Ausnahme betrifft Personen über 21 Jahre und den Eigenbedarf.
- Bis zu 100 g in der eigenen Wohnung und 25 g außerhalb, unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Persönlicher Besitz erlaubt weder Verkauf oder Verschenken noch grenzüberschreitenden Transport.
Umfang der Ausnahme für den Eigenbedarf
Paragraf 5 Absatz 12 des tschechischen Suchtmittelgesetzes sieht für Personen über 21 Jahre eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht beim Besitz zum Eigenbedarf vor. Genannt werden höchstens 100 g in der eigenen Wohnung und 25 g außerhalb der eigenen Wohnung. Das ist keine allgemeine Regel für jedes als Cannabisprodukt beworbene Erzeugnis. Die gesetzliche Definition des Stoffes und die tatsächlichen Umstände sind entscheidend. Die eigene Wohnung meint in diesem Überblick daher nicht automatisch jeden privaten Ort.
Absatz 13 regelt gesondert bis zu drei Pflanzen zum Eigenbedarf auf einer Immobilie, die der Person gehört oder zu der ein anderes Rechtsverhältnis besteht. Dies beschreibt eine rechtliche Grenze, keine Anbauanleitung.
Quelle: e-Sbírka · Ministerstvo vnitra
Besitz und Weitergabe unterscheiden
Paragraf 283a des Strafgesetzbuchs regelt unerlaubte Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Angebote, Vermittlung, Verkauf und anderweitiges Verschaffen von Cannabis für andere gesondert. Eine unentgeltliche Weitergabe ist daher nicht automatisch erlaubt, nur weil eine kleine Menge unter bestimmten Voraussetzungen für den Eigenbedarf besessen werden darf. Die persönliche Ausnahme begründet keine allgemeine Erlaubnis für Geschäfte mit Cannabis zum Freizeitkonsum.
Quelle: e-Sbírka · Ministerstvo vnitra
Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Erlaubnis
Wer die persönliche Ausnahme überschreitet, kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehen. Ein Verhalten unterhalb einer Strafbarkeitsschwelle ist nicht deshalb rechtmäßig. Die Bewertung und Folgen hängen unter anderem von Alter, Menge, Ort und Zweck ab. Achten Sie bei Zusammenfassungen auf sämtliche Bedingungen. Eine einzelne Zahl in einer Tabelle ist kein uneingeschränktes Recht und ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Quelle: e-Sbírka · Ministerstvo vnitra · e-Sbírka · Ministerstvo vnitra
Den eigenen Fall prüfen
Öffnen Sie vor einer Entscheidung die aktuelle Gesetzesfassung in e-Sbírka und prüfen Sie deren Geltungsdatum. Schildern Sie bei einem konkreten Rechtsproblem einer qualifizierten Rechtsberatung den Stoff, das Alter, den Ort und die beabsichtigte Handlung. Dieser Überblick entscheidet keine Einzelfälle.
Tschechische Besitzgrenzen sind keine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung. Medizinische Behandlung folgt eigenen Regeln. Ein Ladenschild oder Verzeichniseintrag belegt nicht die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Produkts oder einer Transaktion.
Quelle: e-Sbírka · Ministerstvo vnitra · e-Sbírka · Ministerstvo vnitra
Quellen und Prüfung
Allgemeine Informationen für die Tschechische Republik. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder medizinische Versorgung. Im Zweifelsfall gilt die aktuelle offizielle Quelle.
- Zákon č. 167/1998 Sb., o návykových látkáche-Sbírka · Ministerstvo vnitra · Česky · Quellen geprüft: 7. Oktober 2026
- Zákon č. 40/2009 Sb., trestní zákoníke-Sbírka · Ministerstvo vnitra · Česky · Quellen geprüft: 7. Oktober 2026